Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich


Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Firma Radsport 360 und Kunden, soweit nicht durch Individualvereinbarung etwas anderes bestimmt ist. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können im Ladengeschäft der Firma Radsport 360 eingesehen werden.

§ 2 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Solange das Eigentum nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. 
(3) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne - oder nach einer Verarbeitung weiterveräußert worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 3 Allgemeine Lieferbedingungen

(1) Die Lieferung erfolgt durch ein Transportunternehmen unserer Wahl. Nach Möglichkeit wird alles in einer Sendung geliefert. Falls nicht, werden von uns die Mehrkosten getragen. Sollte es nach Vertragsschluß wegen zu großer Nachfrage vorkommen, dass die Ware nicht ausreichend vorrätig ist, senden wir zuerst die lieferbare Ware. 
(2) Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Sache nach Maßgabe des § 2 vor.
(3) Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland können Sie per Vorkasse oder Lastschriftverfahren bezahlen. Bei Bestellungen aus dem Ausland wird nur Zahlung per Vorkasse akzeptiert.
(4) Wenn Sie uns ein defektes Produkt zurücksenden oder zurückgeben, müssen Sie alle Zusatzteile entfernen. Falls Sie Zusatzteile nicht entfernen, haften wir nicht für Verlust oder Beschädigungen der Zusatzteile. Für Zusatzteile, die von uns abmontiert werden müssen wird eine Montagegebühr von 20 Euro berechnet. 
(5) Jede Beschädigung durch den Transport ist dem Transportunternehmen direkt bei Lieferung anzuzeigen.
(6) Sofern der Besteller Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, gilt 63202 Langen als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

§ 4 Gewährleistung

(1) Der Zeitpunkt des gesetzlichen Gewährleistungsbeginns wird durch den Kaufbeleg (Rechnung, Lieferschein u. a.) nachgewiesen. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind. 
(2) Gegenüber Personen, die nicht Verbraucher sind, wird die Gewährleistung auf ein Jahr beschränkt, sofern der Rückgriff auf den Hersteller oder Vorverkäufer (z.B. Großhändler) nicht möglich ist, weil dieser dem Verwender dieser AGB gegenüber seine Gewährleistung ebenfalls beschränkt hat.
(3) Mit Ausnahme der Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Kaufsache unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.
(4) Gewichtsangaben, Geometrien und Ausstattungen sind Herstellerangaben. Technische änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts sowie Farbabweichungen, Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten.

§ 5 Unwirksamkeit

Durch eventuelle Unwirksamkeit einzelner Klauseln werden andere Klauseln nicht in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt.

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